📢 Neue Regelungen für Gemeinnützigkeit & Steuererleichterungen ab 2026 – Wesentliche Änderungen für Sportvereine
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📢✅ Wesentliche Änderungen für Sportvereine
1. Gemeinnützigkeit & Steuererleichterungen
- Freigrenze für steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Anhebung auf 50.000 €.
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Erhöhung auf 3.300 € (Übungsleiter) und 960 € (Ehrenamt).
- Freigrenze für zeitnahe Mittelverwendung: Anhebung auf 100.000 €.
- Keine Sphärenzuordnung bei Einnahmen unter 50.000 €.
- Photovoltaikanlagen gelten als unschädlich für die Gemeinnützigkeit.
2. Haftungs- und Vergütungsgrenzen
- Vergütungsgrenze für Organmitglieder, besondere Vertreter und Vereinsmitglieder: 3.300 € jährlich → reduziert persönliches Haftungsrisiko.
3. Steuerfreiheit für Prämien
- Medaillenprämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen sind künftig steuerfrei.
4. E-Sport als gemeinnütziger Zweck
- E-Sport wird steuerrechtlich dem Sport gleichgestellt → klare Grundlage für Vereine.
- Einschränkung: Jugendschutz bleibt relevant (keine gewaltverherrlichenden Spiele).
🔍 Weitere relevante Änderungen
- Entfernungspauschale für Arbeitswege angehoben; Mobilitätsprämie entfristet.
- Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (außer Getränke) auf 7 % reduziert.
📌 Handlungsbedarf für Vereine
- Anpassung von Verträgen, Finanzordnungen und Buchhaltungsprozessen.
- Berücksichtigung der neuen Pauschalen und Freigrenzen in der Steuererklärung.


